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AGB

 

§ 1 GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse von

SHS-direktmarketing Julia Adler
Ahornstraße 35A
15566 Schöneiche

E-Mail: info@SHS-direktmarketing.de
Telefon: 030 585848370

(im Folgenden „SHS“),

welche diese als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von SHS nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

§ 2 LEISTUNG

2.1 Leistungsbeschreibung

a. Der Umfang der Leistungen von SHS bestimmt sich ausschließlich und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen wiedergegebenen Leistungsbeschreibung sowie etwaigen nachfolgend formwirksam vereinbarten Vertragsänderungen.

b. Die Zurverfügungstellung von Inhalten bzw. Inhaltselementen ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungen von SHS.

c. Erweiterungen, insbesondere Extensions, Installationen, Implementierungen, Parametrisierungen, zusätzliche Dokumentationen oder Handbücher, Einweisungen oder Schulungen, gehören nur dann zu den Leistungspflichten von SHS, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

d. Soweit von SHS zusätzliche Dienste und Leistungen kostenfrei erbracht werden, können diese zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung gestoppt werden.

2.2 Nachweispflicht

Aufgrund von internen Betriebsgeheimnissen und exklusivem Wissen schuldet SHS dem Kunden keine Nachweispflicht in Bezug auf die umgesetzten Maßnahmen.

2.3 Einhaltung der Vertraulichkeit

SHS wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Zugangsdaten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben. SHS und seine Mitarbeiter stellen stets die Vertraulichkeit sicher.

2.4 Teilleistungen

SHS ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

2.5 Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von SHS nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat SHS nicht zu vertreten. Sie berechtigen SHS dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann SHS vom Vertrag zurücktreten. SHS verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

§ 3 VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT

3.1 Vergütungshöhe

Die Vergütung für die von SHS erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Preisänderungen

SHS behält sich das Recht vor, die Preise für ihre Dienstleistungen anzupassen, wenn dies aufgrund von Änderungen im Leistungsumfang, infolge gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von Veränderungen der Marktbedingungen erforderlich ist. Preisänderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig, mindestens jedoch vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSLEGUNG

 

4.1 Fälligkeit

Falls nicht anders vereinbart, ist die Set-Up-Gebühr bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zu Beginn der jeweiligen Periode fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung zu zahlen. Der Kunde gerät, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist dem Konto von SHS gutgeschrieben oder die Lastschriftzahlung widerrufen wird. Innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung steht es dem Kunden frei, bei Fehlerhaftigkeit einen ausreichend begründeten Widerspruch gegen diese Rechnung vor Zahlung einzulegen. Gegen eine bereits bezahlte Rechnung kann kein Widerspruch eingelegt werden.

4.2 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann SHS die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht SHS in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadenersatz bleiben unberührt.

4.3 Fristlose Kündigung

Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist SHS berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 100% der bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Kündigungsfrist noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4.4 Vertragskündigung bei Nichterfüllung

SHS ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung durch SHS nicht nachkommt.

4.5 Zahlungsunfähigkeit

Die Rechtsfolgen gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschrift erhebt.

4.6 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.7 Ratenzahlung

Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.

4.8 Aufrechnung

Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese durch SHS als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit SHS durch den Kunden an Dritte erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung von SHS. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von SHS.

§ 5 VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN

5.1 Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an SHS, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung

Der Kunde hält SHS von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber SHS geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. SHS kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da SHS keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

5.4 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit SHS die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere muss der Kunde SHS über seine Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit entsprechende Keywords gefunden werden können. SHS behält sich das Recht der Abgeltung durch Verzug von zu leistenden Sessions bei Nichtmitwirkung des Kunden vor. Sollte der Kunde beispielsweise binnen 21 Tagen nach Zustellung nicht auf abzunehmende Maßnahmen wie Texte, Designs, o.ä. reagieren, gelten diese als abgenommen und akzeptiert. Gleiches gilt bei Nichtmitwirkung durch z.B. fehlende Logins, ausstehende Reaktion auf Kommunikation, etc.

§ 6 URHEBERRECHTE

Es obliegt dem Kunden der von SHS angebotenen Dienste, das geltende Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter bei seinen Websites zu beachten und ggf. vor der Nutzung oder Nutzbarmachung die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen.

§ 7 HAFTUNG

7.1 Haftungsausschluss

SHS sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. SHS haftet im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten ebenfalls nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen der Agentur.

7.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 8 MÄNGELHAFTUNG

  1. Im Fall von Leistungsmängeln hat SHS zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. der Unterbreitung von alternativen Lösungsansätzen. Der Kunde wird eventuelle Mängel so detailliert wie möglich beschreiben. Auch für die Nacharbeit gilt die Mitwirkungspflicht des Kunden nach § 5.4.

  2. Für Schadenersatz gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, z.B. auf Aufwendungsersatz bei einer Mangelbeseitigung durch Dritte.

  3. Eine Mängelhaftung für einen vom Kunden bezüglich eines Projektes zugedachten Erfolg, Kundenzuspruch, Öffentlichkeitswirksamkeit, Medienresonanz etc. wird nicht übernommen.

  4. SHS haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Gewerke. Auch übernimmt sie keine Gewähr dafür, dass ihren Gewerken keine Rechte Dritter entgegenstehen.

  5. Mängelhaftungsansprüche bestehen nur insoweit, als das von der Agentur ausgearbeitete Gewerke von den mit dem Kunden getroffenen Absprachen abweicht.

  6. Der Kunde hat die Gewerke unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Übermittlung durch SHS zu prüfen. Stellt er hierbei Mängel fest, hat er diese unverzüglich schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch am 5. Arbeitstag nach Übermittlung schriftlich zu rügen.

  7. Bei Projekten bzw. Gewerken, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind die Mängelhaftungsansprüche des Kunden auf Nacherfüllungsansprüche beschränkt. SHS kann die Projekte bzw. Gewerke entweder nachbessern oder einen alternativen Vorschlag unterbreiten. Ist für die von SHS zu erbringende Leistung im Vertrag ein Termin oder eine Frist bestimmt und ist für den Kunden die Erbringung der Leistung nur bei deren Rechtzeitigkeit von Interesse, ist der Kunde berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 9 ERWÄHNUNG DURCH REFERENZEN

SHS hat das Recht, den Kunden und den dazugehörigen Mutterkonzern auf der eigenen Referenzliste auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo) sowie Screenshots der Internetseite und Veränderungen von Sichtbarkeitsverläufen und anderen KPIs, die zur Verdeutlichung des Erfolges dienen, zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht nicht.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von SHS in Brandenburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

10.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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